Leistungen
Erfahren Sie, wie Sie die Leistungen der steuerlichen Beratung optimal nutzen können.
Buchhaltung
Bei Vorliegen eines Gewerbes oder einer Selbstständigkeit möchte das Finanzamt in aller Regel monatlich oder einmal pro Quartal eine sog. Umsatzsteuer-Voranmeldung haben, welche auf Basis Ihrer Belege erstellt wird. Diese Aufgabe übernehme ich für Sie, egal, ob daraus später eine Bilanz oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für das Gesamtjahr entsteht.
In dem vereinbarten Buchungszyklus erhalten Sie aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen, sodass Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand Ihres Betriebes sind. So kann zeitnah nachvollzogen werden, an welchen betriebswirtschaftlichen Schrauben zu drehen ist.
Anhand der BWA können bspw. Investitionsentscheidungen kurzerhand getroffen werden, die BWA dient auch als Finanzierungspapier bei Ihrer Bank.
Je nach Vorbereitung werden hier die Gebühren festgesetzt, d. h. Sie können selbst entscheiden, ob Sie einen unsortierten Schuhkarton voller Zettel oder eine Excel-Vorerfassung der Belege hier einreichen. Arbeiten Sie uns zu, um Ihre Gebühren so niedrig wie möglich zu halten oder gönnen Sie sich den Service, sich um Ihr eigentliches Aufgabengebiet zu kümmern, ohne mit der Buchhaltung in Berührung zu kommen – ganz wie Sie möchten.
Lohn
Wer Mitarbeitende beschäftigt hat jeden Monat Pflichten zu erfüllen: von der eigentlichen Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung, über die Anmeldung und die Abführung der Lohnsteuer bis zur Anmeldung der Sozialversicherung bei den Krankenkassen und der Abführung der Beiträge. Alle diese Aufgaben übernehmen wir für Sie.
Sie erhalten die Monatsauswertungen mit Auflistung der Beträge, die zu zahlen sind (an Krankenkasse, Mitarbeitende, Finanzamt), alle sonstigen Meldungen werden direkt von uns gefertigt.
Abschluss
Das Bilanzsteuerrecht ist das Herzstück der steuerrechtlichen Gewinnermittlung: Kapitalgesellschaften müssen Kraft Gesetzes bilanzieren, aber auch Einzelunternehmer können handels- (insbesondere § 238 Abs. 1 HGB, Ausnahme § 241a HGB) und steuerrechtlich (insbesondere § 141 AO) zur Bilanzierung verpflichtet sein.
Dabei ist es wichtig, mögliche steuerrechtliche Wahlrechte inner- und außerhalb der Steuerbilanz in Anspruch zu nehmen, um das steuerliche Optimum zu erzielen und kluge Entscheidungen mit Blick auf die Zukunft zu treffen. Hierbei beraten wir Sie bilanztechnisch, wie auch naturgemäß steuerrechtlich.
Zudem sind die zum Abschluss erforderlichen steuerlichen Formulare je nach Rechtsform zu erstellen. Wir fertigen Feststellungs-, Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen und senden diese elektronisch an die Finanzbehörde. Auch Rückfragen vonseiten des Finanzamtes beantworten wir, was für Sie vor allem eines bedeutet: Nie wieder Post vom Finanzamt – ein beruhigender Aspekt!
Individuelle Beratung
Die individuelle Beratung umfasst bspw. erbschaftsteuerliche oder schenkungsteuerliche Fragen, Unternehmensnachfolgen oder lediglich das Prüfen von Steuerbescheiden. Auch sonstige Anträge, die nicht in den Steuererklärungen enthalten sind, werden von uns für Sie gefertigt – dies reicht von steuerlichen An-, Um- und Abmeldungen über Stundungs- oder Ratenzahlungsanträge oder Anpassung der Steuervorauszahlungen.